Früherkennung

Grüner Star / Glaukom

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Früherkennung

Betroffene Patienten haben primär keine Beschwerden, so dass frühe, glaukomatöse Veränderungen immer nur durch eine augenfachärztliche Untersuchung festgestellt oder ausgeschlossen werden können – die sog. Glaukomvorsorgeuntersuchung.

Diese empfehlen wir Patienten ab dem 40. Lebensjahr in regelmäßigen Abständen, am besten jährlich. Inhalt einer solchen Vorsorgeuntersuchung ist die Augeninnendruckmessung (Applanationstonometrie) sowie die stereoskopische Beurteilung des Sehnervs an der Spaltlampe. Mögliche Veränderungen am Sehnervenkopf sind vom Augenarzt bereits vor dem Auftreten von Gesichtsfeldeinschränkungen zu erkennen. Je nach Befund und Risikopotential können eine Vielzahl zusätzlicher Untersuchungen individuell angeschlossen werden, die der frühzeitigen Diagnose oder auch der Verlaufskontrolle dienen.

Obwohl auch von den gesetzlichen Krankenkassen die Glaukomvorsorge als uneingeschränkt sinnvoll betrachtet wird, werden die Kosten hierfür nicht mehr übernommen und dem Patienten daher mit 20,- EUR privat in Rechnung gestellt. Erwiesenermaßen werden die meisten Glaukome im Rahmen von Routine- und Vorsorgeuntersuchungen entdeckt. Selten kommt ein Patient mit Beschwerden durch fortgeschrittene Schädigungen auf uns zu!

Präzisionsvermessung des Sehnerven mit dem Papillen OCT

Um den Sehnerven präzise überwachen zu können, hat sich die dreidimensionale Vermessung der Oberflächenform mit dem Laserscanner bewährt. Das Papillen-OCT misst die Nervenfaserdichte in der Netzhaut und im Sehnervenkopf durch Optische Cohärenztomographie (OCT).

So wird die Entwicklung des Glaukoms bereits Jahre vor dem Auftreten spürbarer Beschwerden festgestellt und auch kleinste Veränderungen im Verlauf erkennbar. Die Untersuchung mit dem OCT ist völlig schmerzlos und meist auch ohne Erweiterung der Pupillen möglich.

Diese Leistung ist nicht Inhalt des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und wird von uns als IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) angeboten und auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet (IGeL 80€).

Wie ist der Verlauf des Grünen Stars?

Betroffene Patienten bedürfen in aller Regel einer dauerhaften Behandlung und regelmäßigen Kontrolle. Dank neuester, lokaler Therapiemöglichkeiten ist die überwiegende Mehrheit mit Augentropfen individuell und gut einstellbar.

Der Grüne Star ist eine damit zwar chronische, aber behandelbare Krankheit. Voraussetzung hierfür ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Patient und Augenarzt, um das Ziel der Erhaltung oder Stabilisierung der Sehfunktion zu erreichen.

Insbesondere von Patientenseite ist ein hohes Maß an langfristiger Disziplin erforderlich: Die empfohlenen Tropfschemata und die regelmäßigen Kontrolltermine müssen konsequent eingehalten werden. Probleme in der Durchführung, medikamentöse Unverträglichkeiten oder jedes andere Problem sollten immer offen angesprochen werden.