Häufigste Fragen

Augenlaser

Morgens aufwachen und sofort scharf sehen können.

Die LASIK-Methode wurde 1999 von der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft (DOG) und dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Korrektur von Sehfehlern eingestuft (Kurzsichtigkeit bis ca. – 10 dpt und Hornhautverkrümmung bis ca. – 5 dpt). Definition: Als wissenschaftlich anerkannt wird ein Verfahren bezeichnet, wenn Langzeitergebnisse vorliegen, die Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen, wenn alle Vor- und Nachteile weitestgehend bekannt sind, und der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann.

Bei der Lasik können beide Augen am selben Tag in einer Sitzung (bilateral) behandelt werden. Bei einer TRANS-PRK werden die Augen mit einem Abstand von einer Woche behandelt. Dr. Schweiker und Dr. Gora besprechen mit Ihnen während der Voruntersuchung das individuelle Vorgehen in Ihrem Fall.

Die Entscheidung für oder gegen eine Augenlaser-Behandlung ist von vielen Faktoren abhängig. Sie wird Ihnen aber umso leichter fallen, je besser Sie informiert sind. Die Augenlaser-Behandlung ist eine der weltweit mit am häufigsten durchgeführten medizinischen Behandlungen und gehört zu den Eingriffen mit der geringsten Risiko-Rate.
Die Risiko-Rate bei einer Augenlaser-Behandlung liegt statistisch unter 1% und ist mit dem langjährigen Tragen von Kontaktlinsen und dem damit einhergehenden Risiko von Entzündungen oder einer sauerstoffbedingten Schädigung der Hornhaut vergleichbar. Wir werden Sie im Rahmen einer umfassenden Aufklärung über mögliche Restrisiken informieren und Ihnen nur dann zu einem Eingriff raten, wenn Ihre Zielvorstellungen von der Behandlung und Ihre individuellen Vorraussetzungen für einen solchen Eingriff sprechen. Für einen optimalen Heilungsverlauf ist auch Ihr Engagement gefordert: Darum bitten wir Sie, sich an unsere Anweisungen nach der Behandlung zu halten und die verabreichten Augentropfen gewissenhaft anzuwenden.

Die Nebenwirkungen lassen sich in drei Kategorien einteilen:

Kategorie 1 – betrifft 15% der Patienten:
Dabei sind keine Maßnahmen erforderlich

  • Fremdkörpergefühl im behandelten Hornhautgebiet. Dies kann durch die Verletzung der nervenführenden Schicht während der Entfernung des Deckhäutchens bzw. durch die Flap-Bildung geschehen.
  • Blendungserscheinungen während des Regenerationsprozesses. Besonders nachts kann es in den ersten Wochen zu Störungen z.B. während des Autofahrens kommen, verursacht durch wundheilungsbedingte Hornhautödeme.
  • Schwankende Sehleistung während der Heilungsphase. Bedingt durch den Heilungsprozess kann dies bis zu 6 Wochen dauern.

Kategorie 2 – betrifft 5% der Patienten:
Durch Medikamente oder durch eine Nachbehandlung behandelbar

  • Verbleibender Restsehfehler durch Unter- oder Überkorrektur. Kann durch eine Nachbehandlung frühestens nach Ablauf von 4 Monaten behoben werden.
  • Blendungserscheinungen durch Gewebsverdichtungen und Ablagerungen im behandelten Bereich (sog. “haze” bei Trans-PRK Verfahren). Diese können mit entsprechenden Augentropfen behoben werden, Hazebildung ist beim LASIK Verfahren unbekannt.
  • Schwankende Sehleistung während der Heilungsphase. Bedingt durch den Heilungsprozess kann dies über 6 Wochen dauern.

Kategorie 3 – betrifft 0,5% der Patienten:
Bleibende Schäden

  • Trübung der Hornhaut durch therapieresistente Entzündungen oder überstarke Haze-Bildung (PRK und Trans-PRK).
  • Optische Asymmetrien: Geisterbilder hinter Zahlen und Buchstaben, beleuchtungsabhängige Kontrastsehprobleme.
  • Schneller Heilungsverlauf
  • Schmerzfreie Heilung
  • Hohe Stabilität
  • Gute Vorhersagbarkeit
  • Geringeres Infektionsrisiko
  • Geringere Schnitttiefe, daher weniger Gewebeverbrauch
  • Mehr Restgewebe für mögliche Nachkorrekturen
  • Noch genauere Schnittführung
  • Ausschluss von schnittbedingten Komplikationen
  • Bessere Wundbettoberfläche

Sollte ein refraktives Laserverfahren nicht mögliche sein (z.B. zu dünne Hornhaut, zu hohe Fehlsichtigkeit, Altersweitsichtigkeit), kann evtl. ein linsenchirurgisches Verfahren eine Alternative sein.

  • Vor der Voruntersuchung: mindestens 12 Stunden vor dem Untersuchungstermin.
  • Vor der Laser-Behandlung:
    Harte Kontaktlinsen: 4 Wochen vor der Behandlung. Träger von harten Kontaktlinsen können stattdessen bis zu 2 Wochen vor dem Eingriff weiche Kontaktlinsen tragen.Weiche Kontaktlinsen: 2 Wochen vor der Behandlung.

Je nach Hornhaut-Topographie-Bild kann auch ein längeres Absetzen der Kontaktlinsen nötig sein.

Am Tag der Behandlung sollten Sie auf Make-Up, Parfüm, After Shave und Haarspray verzichten.

Zu zweit ist Vieles leichter! Bringen Sie zur Behandlung eine Begleitperson mit, diese kann Sie dann nach der Behandlung und der Nachkontrolle wieder nach Hause fahren.

Der Laser arbeitet äußerst präzise (1000stel mm-Bereich). Abhängig von Ihren Ausgangswerten, also Ihrem Grad der Fehlsichtigkeit, ist eine Korrektur der Sehschwäche bis zu 100% möglich. Jedoch ist nicht jeder Brechkraftfehler optimal behandelbar. Sofern Sie für die Laserbehandlung geeignet sind, gelingt die Korrektur meist mit dem Ersteingriff (ca. 94%). Restrefraktionen können durch eine Nachbehandlung behoben oder mit schwachen Sehhilfen (z.B. für Autofahrten) ausgeglichen werden.
Durch die individuell unterschiedliche Hornhautbeschaffenheit und Heilungstendenz ist das Ergebnis nicht exakt vorhersehbar. Statistisch gesehen ergeben sich bei der Behandlung der Kurzsichtigkeit sehr geringe Abweichungen bis 5%, bei der Behandlung der Weitsichtigkeit und des Astigmatismus ergeben sich Abweichungen von bis zu 10%.
Eine Abweichung bis zu 0,5 dpt. wird vom Auge ausgeglichen und erscheint subjektiv optimal. Bei größeren Abweichungen (bis zu 1,25 dpt.) würden Sie in bestimmten Situationen, z.B. Autofahren bei Nacht, eine Zusatzkorrektur benötigen. Bei größeren Abweichungen würde dauerhaft weiterhin eine Sehhilfe benötigt.

Ja, es liegen Langzeiterfahrungen bei der PRK von ca. 20 Jahren und bei der LASIK von über 10 Jahren vor. Nur bei ca. 5% der Patienten gibt es Veränderungen in der Größenordnung von 0,5 Dioptrien innerhalb der ersten 6 Monate, sogenannte Regressionen. Bei Bedarf kann hier nachbehandelt werden. Nach 6 Monaten bleiben die Ergebnisse in der Regel stabil.

Im Prinzip nicht, dennoch ist eine geringe Verschlechterung durch weiteres Längenwachstum des Augapfels möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass ca. ab dem 45. Lebensjahr – mit oder ohne vorheriger Laserbehandlung – die Altersweitsichtigkeit beginnt. Diese wird in der Regel mit einer Lesebrille korrigiert, operative Verfahren sind in der Erprobung, haben sich aber noch nicht durchgesetzt.
Ggf. besteht die Möglichkeit, durch eine ungleiche Korrektur der Augen (“Monovision”), die Beeinträchtigungen der Alterssichtigkeit deutlich zu mindern.

Nach der Behandlung werden Sie mit Augentropfen versorgt. Sie brauchen keinen Verband – nur eine gute Sonnenbrille – und Sie sehen bereits ca. 40 – 50%. Für die erste Kontrolle bleiben Sie noch etwa eine halbe Stunde im LASIK-Zentrum und können dann mit Ihrer Begleitung nach Hause gehen. Nach der LASIK Behandlung spüren Sie für den Rest des Tages ein leichtes Reiben und Tränen – halten Sie am besten die Augen geschlossen. Am Abend sind Sie bereits beschwerdefrei.
Nach Trans-PRK haben Sie ein Fremdkörpergefühl am gelaserten Auge. Sie werden deshalb prophylaktisch mit Schmerzmitteln versorgt, die Sie bei Bedarf einnehmen können. In der Zeit bis zum völligen Epithelschluss (in der Regel drei Tage nach der Behandlung) bleibt die Verbandlinse permanent im Auge. Am vierten Tag wird die Linse entfernt, danach nimmt die Sehkraft kontinuierlich zu.

Bitte warten Sie mit dem Haare waschen, Schminken und Duschen, sowie dem Auto fahren 1-2 Tage. Nach der vollständigen Regeneration des Epithels (ca. 1-2 Wochen) können Sie wieder leichter sportlicher Betätigung nachgehen. Nach 6 Wochen besteht keine Einschränkung mehr.

Nein, denn der Laserstrahl arbeitet ausschließlich an der obersten Schicht der Hornhaut. Das Auge wird vor der Behandlung exakt vermessen und der maximale Abtrag des Lasers wird auf 380μm Resthornhautdicke (100μm Flap, 280μm HH-Stroma) begrenzt, so dass eine Verletzung der tieferen Schichten des Auges (z. B. Linse, Netzhaut usw.) nicht möglich ist.

Abhängig von der Behandlungsmethode ist man in der Regel 1 bis 4 Tage arbeitsunfähig. Da es sich bei einer Augenlaserbehandlung um einen komfortmedizinischen Eingriff handelt, kann Ihnen Ihr Augenarzt leider keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung.

Da eine Augenlaser-Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse als individuelle Gesundheitsleistung angesehen wird, müssen gesetzlich Versicherte im Normalfall die Kosten für die Behandlung, alle begleitenden Vor- und Nachuntersuchungen, sowie die notwendigen Medikamente (Augentropfen) während der Nachbehandlung selbst übernehmen. Die privaten Krankenversicherungen haben weitreichenderen Spielraum bezüglich ihrer Geschäftspolitik als gesetzliche Versicherungen. Auch ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann hilfreich sein. Die Augenlaserbehandlung ist ein anerkanntes Heilverfahren für Fehlsichtigkeit. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Fall.
Bei der Erstellung eines medizinisch begründeten Attestes stehen wir gerne zur Verfügung.

Lassen sie durch Ihren Steuerberater prüfen, ob Sie die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests steuerlich geltend machen können. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine Bestätigung.